Kabinett beschließt Entwurf: Gesetz für höhere Löhne in der Altenpflege
Kabinett beschließt Entwurf/Gesetz für höhere Löhne in der Altenpflege
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebracht, der zu höheren Löhnen in der Altenpflege führen soll. Die Bundesregierung will das entweder über einen Flächen- Tarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen in der Altenpflege erreichen. Wie die höheren Löhne finanziert werden sollen, ist noch unklar. Ziel ist es, Berufe in der Pflegebranche attraktiver zu machen. Kritiker des Entwurfs monieren eine unklare Finanzierung und warnen vor Mehrkosten für Pflegebedürftige.
Der Gesetzentwurf sieht zwei Möglichkeiten vor, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen. Angedacht ist zunächst, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen. Diesen würde dann das Bundesarbeitsministerium auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstrecken. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Die Tarifverhandlungen will der neu gegründete Arbeitgeberverband, die “Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche”, aufnehmen. Die Mitarbeiter dieser Arbeitgeber repräsentieren allerdings nur einen kleinen Teil aller Pflegebeschäftigten der Branche.
Patientenschützer warnen vor einer Kostenexplosion für die Pflegebedürftigen. Durch das Gesetz drohe Pflegeheimbewohnern ein “Anstieg der Eigenanteile um bis zu 400 Euro monatlich”, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Nachrichtenagentur AFP.
Sollte der flächendeckende Tarifvertrag nicht zustande kommen, soll über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege steigen. Eine Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.
Wie die höheren Löhne genau finanziert werden sollen, ist noch offen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass hierfür eine “Anhebung der Leistungsbeträge und damit einhergehend eine weiter verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich” sei. Die Bundesregierung will jedoch verhindern, dass die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf einen Wert von über 40 Prozent steigen.
Es bleibt spannend.
Schlagwort:Abschluss, Gehalt, Verdienst Altenpflege, Vertrag