Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/in
Praxisanleitungen müssen im Rahmen der neuen genrealistischen Ausbildung ab 2020 im Umfang von 10 % des jeweiligen Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit geplant werden.
Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden. Damit erhöht sich die Weiterqualifikation zum Praxisanleiter um ca. 100 Std. Weiterhin wird eine kontinuierliche und insbesondere berufspädagogische jährliche Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden benötigt, die der zuständigen Behörde nachzuweisen ist.
Somit wird hier wie beim zertifizierten Wundmanager im Sinne des Qualitätsmanagementes die Ausübung und die Zusatzbezeichnung „Praxisanleitung“ an die Pflichtfortbildungen gekoppelt.
Quelle: Finale Version der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe; (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV)
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