Wir starten am 24. Juli
Wir können den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19 - Wiederaufnahme des Schulbetriebes in unseren Schulungsräumen sicherstellen.
Betreuungskräfte Seminar
Pflichtfortbildung Betreuungskräfte § 43 b / 53 c - 16 Std.
Die Pflichtfortbildung für Personen, die eine abgeschlossene Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b SGB XI haben, umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.
Diese Fortbildung wird sehr praxisnah und praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer/-innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Hierbei dienen die positiven und negativen Erfahrungen der Teilnehmer/-innen als eine Arbeitsgrundlage. Ziel ist es, den Teilnehmer/-innen in ihrer praktischen Arbeit Unterstützung zu geben, so dass sie in der Praxis gut auf Probleme und Herausforderungen reagieren können.
Weiterbildungsschwerpunkte:
- Aktuelle Veränderungen in der Betreuung (Dokumentation)
- Reflexion der tägl. Betreuung
- Austausch der Teilnehmer
- Sensorische Aktivität
- Einzelbetreuung
- Tom Kitwood
- Beziehungsgestaltung
- Gewaltfreie Kommunikation
Der Kurs ist anerkannt als Pflichtfortbildung für Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte nach §43 b / 53 c SGB XI. Er dient der Auffrischung vorhandener Kenntnisse und der Reflexion des Berufsalltags.
Termine:
02. April 2020
15. Okt. 2020
Zeit:
09:00 - 16.15 Uhr
Inhalt:
Betreuungskräfte können:
Aktivierungs - und Betreuungsmaßnahmen zur Förderung für das Wohlbefinden den physischen Zustand und die psychische Stimmung umsetzen
- Motivieren, Betreuen und Begleiten
- Pflegerische Hilfe leisten
- Sicherheit und Orientierung geben
- Gespräche führen
Termine:
24. Juli 2020
15. Okt. 2020
16 UE (2 Tage)