Gedanke zum Wochenende
Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,84 Euro pro Stunde brutto auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und 9,35 Euro zum 1. Januar 2020 zeige Pflegehilfskräften und Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen ihre besondere Bedeutung.Darauf weist der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) in einer Pressemitteilung hin. Der Mindestlohn als Grenze nach unten in der Pflegebranche steige immer schneller als der gesetzliche Mindestlohn.Jede ungelernte Hilfskraft in der Pflege im Westen verdiene Vollzeit mit 173 Stunden beim Mindestlohn pro Monat damit 346 Euro brutto mehr als vergleichbare Kollegen in anderen Branchen.