Kein Anspruch auf ½ Urlaubstage
Mitarbeiter haben lt. einem Gerichtsurteil vom 06.03.2019 (Az. 4 Sa 73/18) des Landesgerichtes Baden Württemberg keinen Anspruch auf ½ Urlaubstage. Lt. BUrLg (Bundesurlaubsgesetz) § 7 Abs. 2 Satz 1- Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Im Sinne der Mitarbeiterorientierung ist es dem Arbeitgeber freigestellt dies freiwillig zu tun, jedoch besteht kein Anspruch, auch wenn aus der Vergangenheit ½ Urlaubstage gewährt wurden.
Alternativen:
- Abbau von Mehrarbeits-/Überstunden
- Diensttausch
- Wunschfrei im Dienstplan
Quelle: Rechtssicher handeln
Schlagwort:5 Urlaubstage, Bundesurlaubsgesetz, BUrlG, Gesetz, Urlaub, Urteil, ½ Urlaubstage