Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) bringt zum 01. Jan. 2019 Arbeitsverbesserungen in der Altenpflege
Eine Säule der 3 teiligen Reform des PpSG für den Bereich der Altenpflege beinhaltet die Vergütungszuschlag zur Unterstützung der Leistungserbringung der medizinischen Behandlungspflege SGB V.
Für diese Leistungserbringung wird ein Personalzuschlag aus dem Bereich SGB V refinanziert (0,5 VK bis 40 Plätze, 1 VK 41-80 Plätze, 1,5 VK 81-120, zwei Stellen ab 121 Plätze).
Die weiteren Reforminhalte sind:
- Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Förderung von digitalen Anwendungen zur Entlastung des Pflegepersonals (insb. für QM, Qualitätsmessung, Zusammenarbeit mit Ärzten, Fort- und Weiterbildung)
Es können sich jedoch noch Änderungen in der Gesetzgebung ergeben.